Kein Zurückbehaltungsrecht am Leichenschauschein

In dem berufsrechtlichen Verfahren 21 K 1466/09.GI.B hat das Verwaltungsgericht Gießen in seinem Urteil vom 15.02.2010 u.a. festgestellt, dass ein Arzt kein Zurückbehaltungsrecht an einem Leichenschauschein bis zu seiner Bezahlung hat. → weiter lesen…