In seinem Beschluss vom 4. November 2009 in dem Verfahren 1 Ws 599/09 hat das OLG Oldenburg festgestellt, dass bei niederländischen Beschuldigten, die eines Betäubungsmitteldeliktes dringend verdächtig sind, von einer erhöhten Fluchtgefahr auszugehen sei. → weiter lesen…


