Haftstrafe unter sechs Monaten?

Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Die Verhängung einer Freiheitsstrafe von unter sechs Monaten hat regelmäßig nur dann Bestand, wenn sie sich aufgrund einer Gesamtwürdigung aller die Tat und den Täter kennzeichnenden Umstände als unverzichtbar bzw. “uner
lässlich” erweist. → weiter lesen…