Eine Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln scheidet aus, wenn der Täter nicht auf den Umsatz des Stoffes abzielt, → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Eine Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln scheidet aus, wenn der Täter nicht auf den Umsatz des Stoffes abzielt, → weiter lesen… Der Drogenhändler muss eigennützig handeln. Dies ist der Fall, wenn es dem Täter auf einen persönlichen Vorteil, insbesondere auf die Erzielung von Gewinn ankommt. Sein Handeln muss vom Streben nach Gewinn geleitet sein oder er muss sich sonst irgendeinen persönlichen Vorteil von ihm versprechen, durch den er materiell oder immateriell besser gestellt wird. → weiter lesen…
In seinem Beschluss vom 5. Oktober 2010 in dem Verfahren 3 StR 339/10 hat der Bundesgerichtshof sich erneut mit der Abgrenzung zwischen (Mit-)täterschfaft und Beihilfe beim verbotenen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln befasst und in den Entscheidungsgründen u.a. folgendes Ausgeführt: → weiter lesen… Ein Paketzusteller aus Raunheim wollte in der vergangenen Woche in Niederselters ein Päckchen loswerden, doch der Empfänger war nicht anzutreffen, so dass ihm eine Nachricht hinterlassen werden musste. → weiter lesen… Auf die Revision des Angeklagten hat der BGH in seiner Entscheidung vom 6. April 2006 in dem Verfahren 3 StR 87/06 den Schuldspruch des Urteils gegen einen Drogenfahrer dahingehend abgändert, → weiter lesen… |
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