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Nach § 40 StGB werden Geldstrafen in Tagessätzen verhängt. Die Höhe eines Tagessatzes hat das Gericht gem § 40 II StGB unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu bestimmen. → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer Pressemitteilung vom 21.3.2007 mitteilt, sollen die gesetzlichen Renten mit Wirkung ab dem 1. Juli 2007 um 0,54 % erhöht werden. → weiter lesen… |
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