Haschischbesitz führt nicht unweigerlich zur Anordnung einer MPU

Die Einräumung gelegentlichen Cannabiskonsums und des Besitzes von 200 g Haschisch für den Eigenbedarf kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV die Annahme begründen, dass eine “Einnahme” von Betäubungsmitteln “vorliegt”, wenn die Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Anordnung zur Beibringung des ärztlichen Gutachtens zweieinhalb Jahre zurückliegen. → weiter lesen…

MPU für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge

Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs, → weiter lesen…

Schulbusfahrer mit über 2 Promille

Wie die rzonline hier berichtet, soll die Polizei im Westerwald heute einen Schulbussfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von über 2 Promille aus dem Verkehr gezogen haben. → weiter lesen…