Kein Handeltreiben mit BtM wenn Täter erreichen will dass Rauschgift aus dem Verkehr gezogen wird

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Eine Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln scheidet aus, wenn der Täter nicht auf den Umsatz des Stoffes abzielt, → weiter lesen…