Am 7. September 2006 hat das Bundessozialgericht in dem Verfahren B 4 RA 39/05 R ein Weiteres Urteil bezüglich der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR erlassen:
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beschäftigungszeiten des Klägers in der DDR als Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und die dabei erzielten Arbeitsverdienste festzustellen.
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