Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz

Am 7. September 2006 hat das Bundessozialgericht in dem Verfahren B 4 RA 39/05 R ein Weiteres Urteil bezüglich der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR erlassen:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Beklagte verpflichtet ist, Beschäftigungszeiten des Klägers in der DDR als Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) und die dabei erzielten Arbeitsverdienste festzustellen.
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Weitere Entscheidung des BSG zur Intelligenzrente

Das Bundessozialgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 16.3.2006 in dem Verfahren B 4 RA 29/05 R erneut mit der Rente der technischen Intelligenz der DDR befasst und seine bisherige Rechtsprechung aus den Entscheidungen vom 10.4.2002 – B 4 RA 18/01 R, vom 31.7.2002 – B 4 RA 62/01 R, vom 8.6.2004 – B 4 RA 61/03 R und vom 29.7.2004 – B 4 RA 16/04 R fortgeführt. → weiter lesen…