Das Bundessozialgericht hat sich in seiner Entscheidung vom 21.2.2006 in dem Verfahren B 1 KR 29/04 R mit der Frage befasst, ob die für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen oder jedenfalls die fiktiven Kosten für eine In-vitro-Fertilisation zu erstatten sind. → weiter lesen…


