Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung sind zu vermeiden!

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Die Sachbehandlung durch das Landgericht gibt dem Senat Anlass für den nachdrücklichen Hinweis, dass gerade in Jugendschutzsachen Nachlässigkeiten bei der Verfahrensgestaltung nach § 247 StPO und bei deren Protokollierung wie bei der Urteilsfassung unbedingt zu vermeiden sind. Sie können allein zur Ursache von Neuverhandlungen werden, die regelmäßig mit einer besonderen Belastung kindlicher Zeugen einhergehen.

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13-Jährige kauft Wodka am Kiosk: 2,03 Promille

Polizeibeamte des Frankfurter 13. Polizeireviers haben am Sonntagmittag im Bernuspark zwei 13-jährige alkoholisierte Mädchen aufgegriffen. → weiter lesen…

Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie

Der Deutsche Bundestag hat am 20.Juni 2008 das Gesetz zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie verabschiedet. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat und wird voraussichtlich noch im Sommer 2008 in Kraft treten.
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