Auszahlung des Kindergeldes an Sozialamt (Abzweigung)

In dem vom FG Sachsen am 5.03.2011 entschiedenen Fall – 8 K 1698/11 – wurde das Kindergeld nicht an die Eltern sondern an die Grundsicherungsbehörde (Sozialamt) gezahlt. Hiergegen wendete sich die Mutter, die vom Finanzgericht, mit der maßgeblichen Begründung, die Bundesagentur habe ihr Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt, recht bekam.

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Kindergeldaufhebung

In seinem Urteil vom vom 26. November 2009 in dem Verfahren III R 87/07, dessen Urteilsgründe nunmehr veröffentlicht wurden, hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass → weiter lesen…

Kindergeldnachzahlungen sind nicht zu verzinsen.

Der Bundesfinanzhof hat in seiner Entscheidung vom 20. April 2006 in dem Verfahren III R 64/04 festgestellt, dass Kindergeldnachzahlungen nicht zu verzinsen sind.

Seine Entscheidung hat das Gericht wie folgt begründet:
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Anspruch von Ausländern auf Kindergeld und Unterhaltsvorschuss soll neu geregelt werden

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des BVerfG will die Bundesregierung die Anspruchsberechtigung und die Voraussetzungen von Ausländern für Kindergeld, Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss durch den nunmehr vorgelegten Gestzesentwurf 16/1368 neu regeln.
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