In dem vom FG Sachsen am 5.03.2011 entschiedenen Fall – 8 K 1698/11 – wurde das Kindergeld nicht an die Eltern sondern an die Grundsicherungsbehörde (Sozialamt) gezahlt. Hiergegen wendete sich die Mutter, die vom Finanzgericht, mit der maßgeblichen Begründung, die Bundesagentur habe ihr Ermessen nicht ordnungsgemäß ausgeübt, recht bekam.


