Voraussetzung für DNA-Entnahme und -speicherung

Eine Verurteilug wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften reicht nicht aus, um die Anordnung einer DNA-Entnahme zu rechtfertigen.
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Kinderpornografie: Richter verliert Ruhegehalt

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

Ein Richter wurde per Strafbefehl, der rechtskräftig wurde, wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Ihm wurde außerdem als Bewährungsauflage eine Geldbuße von 10.000 € auferlegt. → weiter lesen…

Erweitertes Führungszeugnis ab 1. Mai 2010

Am 1. Mai 2010 tritt das fünte Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregisters (BGBl. 2009 I S. 1952) in Kraft. Es wird in den §§ 30a, 31 BZRG ein sogenanntes „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt. → weiter lesen…