Rechtsbehelfsbelehrung muß nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung hinweisen

Klagen können in Hessen aufgrund der Verordnung vom 26.10.2007, GVBl. 2007, 699 auf elektronischem Wege eingereicht werden (EGVP). In dem nun vom Sozialgericht Marburg am 15. Juni 2011 entschiedenen Fall (S 12 KA 295/10) hatte die Behörde die Rechtsbehelfsbelehrung in ihrem Widerspruchsbescheid nicht mit einem Hinweis, dass die Klage auch auf dem elektronischen Wege eingereicht werden kann, versehen.
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Behördlich erfundenes Rechtsmittel

Das VG Gießen hat in seinem Urteil vom 10.01.2010 in dem Verfahren 4 K 5306/10.GI festgestellt, dass eine Rechtsmittelbelehrung, die neben dem gesetzlich normierten zulässigen Rechtsmittel auf ein weiteres, in der Rechtsordnung nicht geregeltes und behördlich erfundenes, Rechtsmittel der “erneuten kostenneutralen” Nachprüfung des Verwaltungsakts hinweist, unrichtig i. S. d. § 58 Abs. 2 VwGO ist. → weiter lesen…