Bei Transport neben Veruteilung wegen Besitzes von BTM keine zusätzliche Veruteilung wegen Fahrens unter Drogeneinfluß nach § 24a StVG

Entscheidung des Bundesgerichtshofes

In dem vom BGH am 8. Juni 2011 (4 StR 209/11) entschiedenen Verfahren hatte das Landgericht den Angeklagten u.a. wegen Besitz von Betäubungsmittel verurteilt und ihn daneben auch noch wegen der Ordnungswidrigkeit des Fahrens unter Drogeneinfluß gem. § 24a StVG zu einer Geldbuße von 500,00 € und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.
→ weiter lesen…

Einfuhr und Handeltreiben von Betäubungsmitteln sind eine Tat

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21.12.2010 in dem Verfahren 2 StR 610/10 festgestellt und folgendes ausgeführt: → weiter lesen…