Die kostengünstige Erstberatung

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht die Möglichkeit einer Erstberatung von Verbrauchern

  • in zivilrechtlichen Angelegenheiten für maximal 243,60 EUR und
  • in straf- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Angelegenheiten für maximal 324,80 EUR,

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