Nichterscheinen in der Hauptverhandlung: Glaubhaftmachung einer Erkrankung

Bechluss des LG Gießen
In dem vom LG Gießen am 25.04.2012 entschiedenen Verfahren – 7 Qs 51/12 – war ein Betroffener nicht zur Hauptverhandlung erschienen.
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“objektiv lächerliche und mittlerweile ritualisiert handelnde Ansammlung von Justizkriminellen”

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand eines Rechtsanwalts. → weiter lesen…