In dem vom Bundesarbeitsgericht am 24.3.2011 entschiedenen Verfahren (2 AZR 790/09) hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer personenbedingt gekündigt, nachdem dieser zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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In dem vom Bundesarbeitsgericht am 24.3.2011 entschiedenen Verfahren (2 AZR 790/09) hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer personenbedingt gekündigt, nachdem dieser zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war. Zu diesem Thema bietet das frankfurter Amt für Wohnungswesen im Rahmen seiner mietrechtlichen Beratung hier einen Vortrag am 2. März 2009, 19.00 Uhr an. → weiter lesen… In seiner Entscheidung vom 18. Mai 2006 in dem Verfahren 2 AZR 412/05 hat das BAG (Bundesarbeitsgericht) sich mit den Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung eines Leiharbeitnehmers bei Wegfall eines Auftrages des Leiharbeitsunternehmers befasst: → weiter lesen… |
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