Landgericht hält bürgerlichen Namen eines Künstlers für schützenswert

Die Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin hat einer Pressemitteilung des Gerichts zufolge einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung des bürgerlichen Namens des ausschließlich in Maskerade und mit dem fiktiven Namen „Atze Schröder“ auftretenden Künstlers, Schauspielers und Comedian untersagt.
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