Ab 1. Januar 2010 neue Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Die für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes zugrunde zu legenden sogenannten pauschalierten Nettoentgelte werden zum 1. Januar 2010 angepasst.
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Ab 1. Januar 2010 nur noch bis zu 18 Monate lang Kurzarbeitergeld

Nach der nunmehr verabschiedeten Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld kann für Kurzarbeit, die im Jahr 2010 beginnt, bis zu 18 Monate Kurzarbeitergeld gezahlt werden. → weiter lesen…