55 Euro pro Tonne Vorteil bei Überladung eines LKW

Nach § 17 IV OWiG soll die Geldbuße den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen.
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Reisebus der besonderen Art

Einen Reisbus der ganz besonderen Art konnte eine Polizeistreife am Dienstag auf der Autobahn A3 in Höhe Offenbach anhalten: → weiter lesen…