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Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer

Entscheidung des OLG Frankfurt
In seiner Entscheidung vom 15.07.2010 in dem Verfahren 2 Ss-OWi 276/10 hat sich das OLG Frankfurt ausführlich mit den Konkurrenzen bei Lenk- und Ruhezeitverstößen von Fahrer und Unternehmer befasst und in den Gründen u.a. folgendes ausgeführt: → weiter lesen…

Änderung der Lenk- und Ruhezeiten für Busfahrer ab dem 4.06.2010

Busunternehmer dürften aufatmen. Ab dem 4. Juni 2010 dürfen Busfahrer unter bestimmten Voraussetzungen wieder 12 Tage hintereinander fahren. → weiter lesen…

Lenk- und Ruhezeiten-Verstöße im Ausland strafbar?

Häufig stellt sich für LKW- und Busfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr die Frage, ob Verstöße gegen die Sozialvorschriften, die im Ausland begangen worden sind, auch in Deutschland mit einem Bußgeld geahndet werden können… → weiter lesen…

Verfassungsbeschwerde gegen Bußgeld wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfahren 2 BvR 1817/08 mit Beschluss vom 18. September 2008 die Verfassungsbeschwerde eines Verurteilten der sich gegen seine Verurteilung in einem Bußgeldverfahren wegen Überschreitens der Tageslenkzeiten und mittelbar gegen § 8 Abs. 3 FPersG gewendet hat, nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung wie folgt:
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Drittes Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes im Bundestag angenommen

Am 10. Mai 2007 fand die 2. und 3. Lesung des Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes im Bundestag statt.

Nach Aussprache über den Gesetzentwurf wurde dieser mit den Stimmen der Koalition und des Bündnisses 90/Die Grünen ohne Gegenstimmen und bei Enthaltung der Fraktion der FDP und der Linken in 2. und 3. Lesung angenommen.
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Ohne Fahrerkarte in Frankreich – ggf. kein Bussgeld!

In der letzten Zeit häuften sich Berichte, dass Bus- oder LKWfahrern, die mit einem Fahrzeug ohne digitalem Kontrollgerät in Frankreich ohne Fahrerkarte unterwegs waren, ein Bussgeld in Höhe von 150,00 EUR und teilweise mehr auch dann abgenommen wurde, wennfür den Fahrer noch gar keine Fahrerkarte ausgestellt war.

Diese war rechtswidrig, da die EU-Verordnung ausdrücklich nur die Fahrer zum Mitführen der Fahrerkarte verpflichtet, denen bereits eine Fahrerkarte ausgestellt wurde.
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Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006

Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006.
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Keine Lenk- und Ruhezeiten mehr für Bus- und LKW-Fahrer?

Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. → weiter lesen…

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes

Die Bundesregierung hat nunmehr den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vorgelegt. Mit diesem Gesetz soll insbesondere die zum 11. April 2007 in Kraft tretende Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates umgesetzt werden. Ausserdem werden Anpassungen vorgenommen, die aufgrund der Einführung des digitalen Kontrollgerätes für erforderlich erachtet werden.
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Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG

Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gegensatz zu der VO EWG Nr. 3820/85 bzw. ab 11. April 2007 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 nur für Arbeitnehmer, nicht aber für Selbständige gilt. → weiter lesen…

Geänderte Lenk- und Ruhezeitbestimmungen ab 11. April 2007

Zum 11. April 2007 tritt die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates komplett in Kraft.
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Arbeitszeitgesetz, Änderung für Bus- und LKW-Fahrer

Aus gegebenem Anlass – die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen:

§ 21a ArbZG Beschäftigung im Straßentransport
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