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In dem vom LG Gießen am 25.04.2012 entschiedenen Verfahren – 7 Qs 51/12 – war ein Betroffener nicht zur Hauptverhandlung erschienen.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung sind bezüglich der Tagessatzhöhe nicht die Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Gesamtstrafenbildung, sondern die Verhältnisse zum Zeitpunkt der letzten einzubeziehenden tatrichterlichen Entscheidungen maßgeblich. Das LG Gießen hat dem EuGH am 21.09.2010 in dem Verfahren 1 Ns 603 Js 36155/08 bezüglich des EU-Führerscheins folgende Fragen vorgelegt: → weiter lesen… |
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