Für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 ist grundsätzlich die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden.
Grundsätzlich heisst nicht immer, oder? → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 ist grundsätzlich die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden. Grundsätzlich heisst nicht immer, oder? → weiter lesen… Ab dem 1. Januar 2009 ist die Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen über Arbeitslöhne die in 2009 entstanden sind nur noch mit einem elektronischem Zertifikat möglich. → weiter lesen… |
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