BGH: Anordnung einer Entziehungskur setzt Aussicht auf Behandlungserfolg voraus

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 26.10.2007 in dem Verfahren 2 StR 393/07 setzt die Anordnung einer Entziehungskur nach § 64 StGB die hinreichend konkrete Aussicht auf einen Behandlungserfolg voraus. → weiter lesen…