Hat ein Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen berechtigte Zweifel an seiner Eignung zum Führen eines nicht erlaubnispflichtigen Fahrzeugs, → weiter lesen…
© 2012 RA Sokolowski - Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwalt Sozialrecht, Neu-Isenburg bei Frankfurt AnmeldenPowered by WordPress & Atahualpa