Mit dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, von Kritikern auch als Datenkrake bezeichnet, wurde geregelt, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Mit dem Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises, kurz ELENA, von Kritikern auch als Datenkrake bezeichnet, wurde geregelt, dass Arbeitgeber vom 1. Januar 2010 → weiter lesen… Bislang war es den Arbeitgebern freigestellt, ob sie die Zahl der Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten an die Unfallversicherung melden. → weiter lesen… |
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