4.735 Euro Entschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung in der JVA

Dem Kläger steht gegen das Land wegen menschenunwürdiger Unterbringung in der JVA Hagen aus dem Gesichtspunkt der Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 4.735,00 € zu. → weiter lesen…