Seit dem 1. Januar 2010 soll eine Mindestmenge von 14 Fällen pro Jahr die Voraussetzung dafür sein, dass ein Krankenhaus (weiterhin) Früh- und Neugeborene versorgen darf.
Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, der hier auf den Seiten des GbA abgerufen werden kann und der am 24.12.2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist.
Die Mindestmenge gilt sowohl für extrem leichte Früh- und Neugeborene (unter 1250 Gramm/Level 1) als auch für sehr leichte Früh- und Neugeborene (1250 bis 1499 Gramm/Level 2).