In seinem Beschluss vom 25. Oktober 2010 in dem Verfahren 1 StR 57/10 hat der Bundesgerichtshof bezüglich der Frage, ob Rache als niedriger Beweggrund im Sinne des § 211 StGB anzusehen ist, folgendes ausgeführt: → weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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In seinem Beschluss vom 25. Oktober 2010 in dem Verfahren 1 StR 57/10 hat der Bundesgerichtshof bezüglich der Frage, ob Rache als niedriger Beweggrund im Sinne des § 211 StGB anzusehen ist, folgendes ausgeführt: → weiter lesen… Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 5.10.2010 in dem Verfahren 1 StR 478/10 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vorschrift des § 213 StGB, die für den Totschlag dann, wenn der Täterohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Mißhandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden war → weiter lesen…
Der BGH hat sich in dem Verfahren 1 BJs 26/77-5 StB 51/09 über 21 Seiten mit der Haftbeschwerde eines ehemaligen Mitglieds der RAF, gegen das nunmehr wegen des Verdachts an der Beteiligung an dem Mord an Generalbundsanwalt Buback und dessen Fahrer ermittelt wird, befasst. → weiter lesen… |
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