Das OLG Celle hat in seinem Beschluß vom 2.04.2012 – 322 SsBs 84/12 – einer Rechtsbeschwerde, die darauf gestützt war, dass der Verteidiger nicht zum Verhandlungstermin geladen worden war, als unbegründet verworfen.
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// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
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Das OLG Celle hat in seinem Beschluß vom 2.04.2012 – 322 SsBs 84/12 – einer Rechtsbeschwerde, die darauf gestützt war, dass der Verteidiger nicht zum Verhandlungstermin geladen worden war, als unbegründet verworfen. Das OLG Celle hat sich in seinem Beschluss vom 09.02.2012 – 32 HEs 1/12 – mit dem Begriff derselben Tat i.S.d. § 121 Abs 1 StPO befasst und festgestellt, dass alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an, in dem sie – im Sinne eines dringenden Tatverdachts – bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind, unter diesen Begriff fallen. Im Falle eines Widerrufs nach § 56f Abs. 1 StGB kommt eine Zurückstellung der Entscheidung hierüber in Betracht, wenn in anderer Sache eine Zurückstellung nach Maßgabe von § 35 BtMG erfolgt ist; → weiter lesen… Das Schwurgericht ist nach § 74 Abs. 2 GVG auch dann zuständig, wenn anstelle einer nach Aktenlage in Betracht zu ziehenden Verurteilung wegen Vollrauschs nach vorläufiger Bewertung auch eine Verurteilung wegen eines Kapitaldelikts oder das Anordnen einer Unterbringung jedenfalls nicht auszuschließen ist. Ein nach § 77 Abs. 3 StGB grundsätzlich strafantragsberechtigter Betreuer ist von diesem Recht ausgeschlossen, wenn er selbst der Beteiligung an der Tat verdächtig ist. Dies gilt auch für die Stellung von Strafanträgen gegen Mitbeteiligte. → weiter lesen… 1. Es erscheint sachgerecht, die nach einem Verkehrsunfall als Normaltarif zu erstattenden Mietwagenkosten nach dem arithmetischen Mittelwert aus Schwacke-Liste und Fraunhofer-Tabelle zu schätzen. → weiter lesen… In die Diskussion geraten ist die Verwerbarkeit von Bild- und Videoaufzeichnungen von Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachungsanlagen. → weiter lesen… Nach § 79 OWiG ist das Urteil des Bußgeldrichters mit dem Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde grundsätzlich nur unter den dort aufgezälten Voraussetzung (z.B. Bußgeld über 250,00 € oder Nebenfolge wie z.B. Fahrverbot) anfechtbar. → weiter lesen… |
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