Schweizer Taschenmesser ist gefährliches Werkzeug

Ein Taschenmesser mit einer Klinge von 6cm (sog. Schweizer Offiziersmesser) ist ein gefährliches Werkzeug i.S.d. § 244 StGB. Wird es bei einem Diebstahl mitgeführt, so kommt eine Verrteilung wegen Diebstahls mit Waffen gem. § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB jedenfalls in betracht.
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Festnetztelefonat im Auto erlaubt

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat mit Beschluss vom 22.10.2009 in dem Verfahren 82 Ss-OWi 93/09 entschieden, dass die Benutzung eines Festnetz Mobilteils während der Fahrt → weiter lesen…

Kabelbetreiber Unitymedia Hessen unterliegt vor dem OLG Köln

Das Oberlandesgericht Köln hat dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen GmbH & Co KG in dem Verfahren Az. 6 U 90/09 bestimmte Werbeaussagen verboten. → weiter lesen…