Ein Richter wurde per Strafbefehl, der rechtskräftig wurde, wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Ihm wurde außerdem als Bewährungsauflage eine Geldbuße von 10.000 € auferlegt. → weiter lesen…


