Hohe Gebühren für Pfändungsschutzkonto in AGB unzulässig…

Entscheidung des OLG Frankfurt
Das OLG Frankfurt hat in seiner Entscheidung vom 28.03.2012 – 19 U 238/11 – festgestellt, dass eine Entgeltklausel, wonach für das Führen eines Pfändungsschutzkontos ein (weitaus) höheres monatliches Entgelt verlangt wird als für das Führen des allgemeinen Girokontos, eine unangemessene Benachteiligung der privaten Kunden gemäß § 307 Abs. 1 BGB darstellt → weiter lesen…

Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2011 (Tabelle)

Zum 1. Juli 2011 wurden die Pfändungsfreigrenzen, also die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen, erhöht.
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