In seinem Beschluss vom 25.April 2006 in dem Verfahren 1 StR 579/05 hat sich der Bundesgerichtshof sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann im Strafverfahren die Einholung eines aussagepsychologischen Sachverständigengutachtens notwendig ist.
Er stellte fest, dass die Würdigung von Aussagen nicht nur erwachsener, sondern auch kindlicher oder jugendlicher Zeugen zum Wesen richterlicher Rechtsfindung gehöre und daher grundsätzlich dem Tatrichter anvertraut sei. → weiter lesen…


