OWi: Flensburger Punkte in der Überliegensfrist sind (nun) unbeachtlich

Entscheidung des OLG Frankfurt
Nach Ablauf der sogenannten Tilgungsfrist, die je nach Delikt zwei oder fünf Jahre beträgt und ggf. durch Neueintragungen von neuem zu Laufen beginnt, werden Punkteeintragungen im Flensburger Verkehrzentralregister noch ein weiteres Jahr gelistet. → weiter lesen…

Neuer Bußgeldkatalog ab 1.02.2009

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen des neuen, für nach dem 31. Januar 2009 begangene Verkehrsverstöße geltenden, Bußgeldkataloges:

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