“objektiv lächerliche und mittlerweile ritualisiert handelnde Ansammlung von Justizkriminellen”

Entscheidung des Bundesgerichtshofes
Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand eines Rechtsanwalts. → weiter lesen…