Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Oktober 2007 in dem Verfahren AnwZ (B) 91/06 kann eine rechtsberatende Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter ein Kammerrechtsbeistand ist, nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.
Seine Entscheidung begründet der BGH maßgeblich wie folgt: → weiter lesen…


