BGH: Keine Zulassung einer rechtsberatenden Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter ein Kammerrechtsbeistand ist

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. Oktober 2007 in dem Verfahren AnwZ (B) 91/06 kann eine rechtsberatende Gesellschaft, deren einziger Gesellschafter ein Kammerrechtsbeistand ist, nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen werden.

Seine Entscheidung begründet der BGH maßgeblich wie folgt: → weiter lesen…