Anlässlich des 2. Deutschen Erbrechtstags in Berlin stellte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries heute die Eckpunkte einer geplanten Reform des Erbrechts vor.Die entsprechende Pressemitteilung kann hier auf den Seiten des Justizministeriums im Volltext abgerufen werden.
Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; diese Höhe soll durch die geplanten Neuerungen unberührt bleiben.Die wichtigsten Punkte der geplanten Reform im Einzelnen: → weiter lesen…