Das LG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 19.03.2011 – DG – 1/2007 – festgestellt, dass die Entlassung eines unter Berufung in das Richterverhältnis auf Probe zum Staatsanwalt ernannten Juristen mit der Begründung, er habe sich innerhalb der Probezeit für das Amt des Staatsanwalts nicht bewährt, die fachlichen Leistungen entsprächen nicht den Anforderungen und dem Berufsbild des Staatsanwalts, unzulässig ist.
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