Der Bundesrat hat am 9. März 2007 dem Vierten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zugestimmt, das den nachträglichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Diesel-Pkw steuerlich fördert.
Bei Einbau eines Filters kann die Kraftfahrzeugsteuer – auch rückwirkend – um bis zu 330 Euro reduziert werden.
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