Zwei Geldautomatenabhebungen stellen dann eine natürliche Handlungseinheit dar und sind als eine Tat zu werten, wenn sie zeitlich eng zusammen liegen und mit der selben Karte am selben Geldautomaten vorgenommen werden. → weiter lesen…
© 2012 RA Sokolowski - Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwalt Sozialrecht, Neu-Isenburg bei Frankfurt AnmeldenPowered by WordPress & Atahualpa