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In seinem Beschluss vom 5.10.2010 in dem Verfahren 3 StR 370/10 hat der Bundesgerichtshof unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Generalbundesanwaltes das landgerichtliche Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben, da das Landgericht rechtsfehlerhaft die Weigerung des Angeklagten, seinen ehemaligen Verteidiger von der Schweigepflicht zu entbinden gegen den Angeklagten verwandt habe. → weiter lesen…


