In seinem Beschluss vom 23 Oktober 2006 hat das Bundesverfassunggericht sich mit der versicherungsvertraglichen Obligenheit des Versicherungsnehmers, eine Schweigepflichtsentbindungserklärung zu erteilen befasst und festgestellt, dass eine Möglichkeit zum “informationellen Selbstschutz” geboten werden muss:
→ weiter lesen…


