Zeugungsunfähigkeit kann Behinderung i.S.d. Schwerbehindertenrechts sein

Nach Teil B Nr. 13.2 VG führt der Eintritt von Zeugungsunfähigkeit grundsätzlich nicht zur Feststellung einer Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts (GdB 0). → weiter lesen…