BGH zur sexuelle Handlung, Drohung sowie zum gefährlichen Werkzeug

BGH, Beschluss vom 08.02.2006 – 2 StR 575/05

 

Ein Schlüsselbund kann je nach Art der Verwendung ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 177 Abs. 4 Nr. 1 StGB sein. Sein Einsatz zur Drohung ist aber dann nicht kausal für eine sexuelle Nötigung, wen die Geschädigte die Drohung erst nach Abschluss der erzwungenen Handlung bemerkt.

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