Keine Künstlersozialversicherung für Schmuckgestalter

Urteil des SG Frankfurt
Schmuckgestalterin ist keine künstlerische Tätigkeit im Bereich bildende Kunst im Sinne des § 2 S. 1 KSVG handelt. Somit besteht keine Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung.
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SG Frankfurt informiert falsch über seine örtliche Zuständigkeit!

Auf seiner Homepage informiert das Sozialgericht Frankfurt hier über seine örtliche Zuständigkeit. → weiter lesen…

Örtliche Zuständigkeit der hessischen Sozialgerichte ab 1. Januar 2010

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz, das am 1. Dezember 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen auf Seite 422 veröffentlicht wurde → weiter lesen…