Die Regelbedarfssätze, nach denen das Arbeitslosengeld II sowie die Grundsicheurng nach dem SGB XII berechnet werden, werden zum 1. Januar 2012 angepaßt.
→ weiter lesen…
// Joachim Sokolowski // Rechtsanwalt Strafrecht // Fachanwalt für Sozialrecht // Neu-Isenburg // |
||
|
Die Regelbedarfssätze, nach denen das Arbeitslosengeld II sowie die Grundsicheurng nach dem SGB XII berechnet werden, werden zum 1. Januar 2012 angepaßt. Nach § 23 SGB II sind Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nicht von der Regelleistung umfasst und vom Grundsicherungsträger gesondert zu erbringen. Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 9. Februar 2010 sein Urteil in den Verfahren 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09 verkündet und den Inhalt vorab in einer Pressemitteilung, die hier abgerufen werden kann, bekannt gegegeben. → weiter lesen… Nach § 20 SGB II in Verbindung mit der aktuellen Regelsatzverordnung, beträgt der Regelsatz, nach dem der Bedarf eines Lesitungsempfängers zu bemessen ist, derzeit 359,00 Euro. → weiter lesen… Umstritten ist bislang, ob die landläufig als Abwrackprämie bezeichnete Umweltprämie die in 2009 für das Verschrotten eine Altfahrzeuges bei Neukauf eines Fahrzeuges gezahlt wurde, bei der Berechnung des Grundsicherungsanspruches nach dem SGB II (ALG II) oder auch nach dem SGB XII als Einkommen anzurechnen, → weiter lesen… Die Frage, in welcher Höhe die Kosten der Unterkunft (KdU) bei der Berechnung der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zu berücksichtigen sind, ist weiterhin umstritten, obwohl das Inkrafttreten von SGB II und SGB XII nun bereits fünf Jahre zurückliegt. Deshalb hier ein Überblick mit Stand vom 12. Januar 2010, welche Rechtsfragen diesbezüglich derzeit beim Bundessozialgericht anhängig sind: → weiter lesen… BSG: Unterschiedliche Behandlung nicht erwerbsfähiger und erwerbsfähiger Hilfebedürftiger rechtmäßigDas Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 21.12.2009 in dem Verfahren B 14 AS 42/08 R festgestellt, dass die unterschiedliche Behandlung nicht erwerbsfähiger und erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in den Sozialgesetzbüchern II und XII (SGB II, SGB XII) nicht gegen Art. 3 Abs 1 GG verstößt. Bezüglich der immer noch nicht abschließend geklärten Frage, wie die Angemessenheit der Unterkunftskosten von Arbeitslosengeld II Empfängern (KdU) festzustellen ist, ist auf die Entscheidung des Sozialgerichts Gießen vom 24.11.2009 in dem Verfahren S 26 AS 1266/09 ER hinzuweisen. → weiter lesen… Wie der Sozialticker hier mitteilt, soll nach Auskunft des Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. Juli 2008 der Eckregelsatz, nach dem unter anderem das Arbeitslosengeld II für Alleinstehende berechnet wird von derzeit 347,00 € auf 351,00 € angehoben werden. → weiter lesen… In seiner Entscheidung vom 7.11.2006 hat sich das Bundessozialgericht in dem Verfahren B 7b AS 18/06 R mit der Frage der angemessenen Wohnungskosten bei der Bemessung von Arbeitslosengeld II befasst und damit ALG II beziehern den Rücken gestärkt: In seiner Entscheidung vom 29. Mai 2006 hat das Sozialgericht Aachen sich in dem Verfahren S 11 AS 11/06 mit dem Anspruch auf Leistungen der Unterhunft und der Heizung nach dem SGB II und der Frage der Angemessenheit dieser Kosten befasst und folgendes ausgeführt: → weiter lesen… Nach einer Entscheidung des SG Detmold in dem Verfahren S 8 AS 37/05 vom 16.02.2006 sind angemessene Tilgungsraten für die selbst genutzte Eigentumswohnung als Kosten der Unterkunft bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts Frankfurt vom 31.03.2006 in dem Verfahren S 48 AS 123/06 ER sind im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende auch die Maklerkosten für die Suche angemessenen Wiohnraums vom Sozialhilfeträger zu übernehmen.
Das Gericht begründete seinen Beschluss wie folgt: Das LSG Hessen hat sich in seiner Entscheidung vom 11. April 2006 in dem Verfahren L 9 AS 43/06 ER mit den Voraussetzungen der bewilligung eines höheren Regelleistungsbedarfs im einstweiligen Rechtsschutz befasst und folgende Leitsätze aufgestellt: → weiter lesen… Das LSG Hessen in Darmstadt hat sich in seiner Entscheidung vom 24.April 2006 in dem Verfahren L 9 AS 39/06 ER unter anderem mit den Anordnungsvoraussetzungen des einstweiligen Rechtsschutzes → weiter lesen… n seiner Entscheidung vom 20. April 2006 hat sich das SG Darmstadt in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutz mit den Voraussetzungen der Gewährung eines Darlehns als Grundsicherungsleistung nach § 34 SGB XII auseinandergesetzt: Das LSG Hessen hat am 24. April 2006 in dem Verfahren L 9 AS 39/06 ER im einstweiligen Rechtsschutz unter anderem über die angemessenen Kosten der Unterkunft entschieden: Das hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat in dem Verfahren L 9 AS 43/06 ER L 9 AS 43/06 ER am 11.04.2006 über einen Antrag auf Gewährung eines um mindestens 19% erhöhten Regelbedarfs nach dem SGB II wie folgt entschieden: → weiter lesen… LSG NIEDERSACHSEN-BREMEN |
||
|
© 2012 RA Sokolowski - Rechtsanwalt Strafrecht, Fachanwalt Sozialrecht, Neu-Isenburg bei Frankfurt Anmelden |
||