Terminsgebühr und Erhöhungsgebühr bei sozialrechtlicher Untätigkeitsklage

Das LSG hat sich nun in seinem Beschluss vom 12. Mai 2010 in dem Verfahren L 2 SF 342/09 E mit der heftig umstrittenen Frage, welche Gebühren bei einer sozialrechtlichen Untätigkeitsklage entstehen befasst und festgestellt, dass es sich dann, wenn auf eine Untätigkeitsklage der begehrte Bescheid erlassen → weiter lesen…

Örtliche Zuständigkeit der hessischen Sozialgerichte ab 1. Januar 2010

Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz, das am 1. Dezember 2009 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen auf Seite 422 veröffentlicht wurde → weiter lesen…

SG Darmstadt zum Anspruch auf Gewährung eines Darlehns nach § 34 SGB XII

n seiner Entscheidung vom 20. April 2006 hat sich das SG Darmstadt in einem Verfahren des einstweiligen Rechtschutz mit den Voraussetzungen der Gewährung eines Darlehns als Grundsicherungsleistung nach § 34 SGB XII auseinandergesetzt:
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