OLG Düsseldorf sagt ja zur nachträglichen Sicherungsverwahrung

Der 1. Strafsenat des OLG Düsseldorf hat sich in seinem Beschluss vom 25.10.2010 in dem Verfahren III-1 WS 256/10 der Meinung derjenigen Oberlandesgerichte angeschlossen, die beim gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung dem Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2009 keine Bindungswirkung für die Gerichte beimessen und folgende Leitsätze aufgestellt: → weiter lesen…

OLG Frankfurt zur Sicherungsverwahrung nach dem Urteil des EGMR

Entscheidung des OLG Frankfurt

In seinem Beschluss vom 24.06.2010 in dem Verfahren 3 Ws 485/10 hat sich das OLG Frankfurt mit den Auswirkungen der Entscheidung des EGMR auf die nach der alten Rechtslage in Sicherungsverwahrung sitzenden befasst und folgende Leitsätze aufgestellt: → weiter lesen…

80 Personen wegen einer vor Februar 1998 begangenen Tat in Sicherungsverwahrung

Die Bundesregierung teilt als Antwort auf eine kleine Anfrage hier mit, dass sich derzeit mindestens 80 Personen wegen einer vor dem 31. Januar 1998 begangenen Tat erstmalig in Sicherungsverwahrungen befinden würden. → weiter lesen…

Eingeschliffener innerer Zustand des Täters…

Das Merkmal Hang im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB verlangt einen eingeschliffenen inneren Zustand des Täters, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt. → weiter lesen…

Formelle Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

Zu den formellen Voraussetzungen der Anordnung der Sicherheitsverwahrung hat der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 2. Februar 2010 in dem Verfahren 3 StR 527/09 eingehend Stellung genommen → weiter lesen…

BGH zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

In seinem Beschluss vom 23.10.2007 in dem Verfahren 4 StR 358/07 hat sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen der Anordnung der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus befasst → weiter lesen…

BGH: Sicherungsverwahren nach Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

Nach dem Urteil des BGH vom 28.8.2007 in dem Verfahren 1 StR 268/07 kann die Erledigungserklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus(§ 67d Abs. 6 StGB) regelmäßig nur dann Grundlage nachträglicher Sicherungsverwahrung (§ 66b Abs. 3 StGB) sein, → weiter lesen…

BGH zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

In seinem Beschluss vom 19. Oktober 2007 in dem Verfahren 3 StR 378/07 hat sich der Bundesgerichtshof eingehend mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung gem. § 66b StGB zulässig ist.

Hierzu hat der BGH unter anderem folgendes ausgeführt:

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BGH zur Begründung bezüglich der Sicherungsverwahrung

In seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2006 in dem Verfahren 5 StR 316/06 hat sich der Bundesgerichtshof hauptsächlich mit der Frage befasst, wie die Entscheidung des Gerichts über die Frage der Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung zu begründen ist, wenn das Gericht der von einem Sachverständigen vertretenen Auffassung nicht folgt: → weiter lesen…

BGH: Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit, Sicherungsverwahrung

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in dem Verfahren 1 StR 78/06 vom 6. April 2006 liegt ein Verbrechen gegen die körperliche Unversehrtheit im Sinne des § 66b Abs. 1 StGB nur vor, → weiter lesen…

BGH: Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

Die nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung scheidet nicht allein deswegen aus, weil der Verurteilte nach vollständiger Verbüßung der Freiheitsstrafe aus dem Ausgangsurteil wieder auf → weiter lesen…

BGH zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung

BGH, 2 StR 272/05; Urteil vom 25. November 2005

1. Ein zulässiger Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung setzt dessen Begründung voraus; diese muss insbesondere mitteilen, auf welche Variante des § 66 b StGB → weiter lesen…