BFH lässt keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlagsgesetzes

Der Bundesfinanzhof hat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2006 in dem Verfahren VII B 324/05 festgestellt, dass keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des SolZG 1995 vom 23. Juni 1993 in der für den Veranlagungszeitraum 2002 geltenden Fassung bestünden.
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